FAKTEN ZUM MARPE PLAN BEBAUUNG
Kritik an 1.Änderung des Regionalplans
Bestand / Vorbelastungen / derzeitiger Umweltzustand
Regionalplanangaben
Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich, Bereich für den Schutz der Landscha und landschasorienerte Erholung, Regionaler Grünzug
28,8 Punkte
Ergebnis der strategischen Umweltprüfung
Im Ergebnis der Umweltprüfung werden die Auswirkungen einer ASB-Darstellung bei dieser Fläche schutzgutübergreifend als erheblich eingeschätzt. Detailbetrachtung siehe nachfolgende Seiten.
Regionalplanangaben
Verschiedene Quellen weisen darauf hin, dass es in Wuppertal Leerstände von über 10000 Wohnungen gibt. In den anderen Städten oder Kreisen ist die Differenz zwischen Wohnungen und Haushalten im Vergleich zu Wuppertal nach Ihren Angaben in dem Dokument “Begründung (Anlage 1), 1. Änderung des Regionalplans Düsseldorf, Mehr Wohnbauland am Rhein” mit der Anmerkung “eigene Rechnung auf Zahlenbasis von IT.NRW” in den Untertiteln präsentierten Tabellen, wie folgt:
Düsseldorf: 342966 – 343900 = -934
Krefeld: 120097 – 115700 = 4397
Mönchengladbach: 137326 – 132700 = 4626
Remscheid: 59197 – 54500 = 4697
Solingen: 82425 – 78900 = 3525
Wuppertal: 192077 – 181300 = 10777
Kreis Kleve: 144821 – 143700 = 1121
Kreis Mettmann: 245421 – 243900 = 2521
Rhein-Kreis Neuss: 216051 – 215000 = 1051
Kreis Viersen: 142881 – 143200 = -319
An den beiden negativen Zahlen ist erkennbar, dass die Berechnung der Haushaltsanzahlen nicht zu gering ausfällt. Ich denke, dass diese Zahlen recht gut die reale Situation wiederspiegeln. Die Leerstände werden bestimmt durch die Verkehrsanbindung an Düsseldorf (Dauerstau auf der A46 zwischen Wuppertal und Düsseldorf, die Bahn mit öffentlichen Verkehrsmitteln von vielen Stadtteilen schlecht zu erreichen) und die Attraktivität des Wohnens. Das Wuppertal unverhältnismäßig hohe Zahlen an Werkswohnungen hat, ist wenig wahrscheinlich, so ist von einem Leerstand von 10777 Wohnungen auszugehen.
Diesen von Ihnen selbst dokumentierten Leerstand berücksichtigen Sie nicht in Ihrer Bedarfsberechnung. Auch wenn Sie nach Ihrer Aussage keinen Einfluss auf die Aktivierung und Nutzung von Leerständen haben, so müssen Sie den Leerstand trotzdem in Ihrer Bedarfsberechnung berücksichtigen. Dieser Leerstand muss berücksichtigt werden, da immer kommuniziert wird, dass es um die Schaffung bezahlbaren Wohnraums geht.
Der Ersatzbedarf stellt in Ihrer Berechnung 8448 Wohnungen des Gesamtbedarfs in Wuppertal dar. Die 0,2 Prozent sollen den Ersatzbedarf pro Jahr abbilden. In dem Dokument “Statistische Berichte, Baufertigstellungen und Bauabgänge in Nordrein-Westfalen, 2018” des Statistischen Landesamtes von Nordrhein-Westfalen sind auf Seite 89 die Bauabgänge angegeben. Wenn ich die Zahlen richtig verstehe, dann hatten wir 2018 in Wuppertal 103 Wohnungen, die weggefallen sind. Dies sind aber bei einer Gesamtanzahl von 192077 Wohnungen nur 0,05 Prozent. In Düsseldorf sind es 299 Wohnungen bei einer Gesamtanzahl von 342966 Wohnungen, dies sind dann 0,09 Prozent. In Mönchengladbach ergibt sich eine Prozentzahl von 0,03.
Ich halte beide von Ihnen angenommenen Prozentzahlen für zu hoch und meines Erachtens können sie nicht auf die Leerstände angewendet werden. Einen Ersatzbedarf für Wohnungen einzurechnen, die ohnehin leer stehen, halte ich für nicht reell gerechnet. Ebenso kann der Fluktuationsbedarf nicht auf die Leerstände gerechnet werden, weil mit dem Fluktuationsbedarf ein Leerstand berechnet werden soll, der die Bewegung im Wohnungsmarkt ermöglichen soll. Dies ist dann ein prozentualer Leerstand vom Leerstand. Ich bezweifele, dass überhaupt ein Fluktuationsbedarf berücksichtigt werden muss, da durch z.B. Neubauten, Umzüge in andere Städte usw. kein abgeschlossenes System besteht.
Selbst wenn die Grundlagen richtig sein sollten, ist Ihre Anwendung der Prozentzahlen falsch. Dieser Fehler in Ihrer Bedarfsberechnung führt zu einem um 582 Wohneinheiten (0,2 / 100 * 10777 * 22 + 1 / 100 * 10777) zu hohen Bedarf. Da die Fläche W_17 von den verbleibenden Flächen nach Ihrer Punktbewertung die geringste Punktzahl hat und damit die nächste Fläche ist, die rausfallen müsste, ist dieser Punkt schon sehr wichtig.
Die Umverteilung der Bedarfe von Düsseldorf auf die Bedarfe fast aller umliegenden Städte und Kreise verstehe ich nicht, meines Erachtes wird hierdurch ein noch größerer Pendelverkehr induziert.
Die 9 Punkte bei der ökolgischen Verträglichkeit sind für die Fläche W_17 zu hoch.
- Große Teile sind im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen = 3 Punkte -> richtig
- Keine Beeinträchtigung = 3 Punkte -> nicht richtig (max. 1 Punkt), W_17 liegt in einer Kulturlandschaft auf besonders und sehr schutzwürdigen Böden
III. Keine Beeinträchtigung der Schutzgüter = 3 Punkte -> nicht richtig (0 Punkte), W_17 liegt im Umfeld von 300m des Naturschutzgebiets Murmelbachtal und ist Quellgebiet des Murmelbachs
Es existiert ein Gutachten der Stadt Wuppertal im Netz, welches 60,5% der Fläche mit schutzwürdigen Böden ausweist.
Auf Seite 37 des Dokuments “Begründung (Anlage 1), 1. Änderung des Regionalplans Düsseldorf, Mehr Wohnbauland am Rhein” steht unter Kategorie B, dass eine starke Beeinträchtigung (0 Punkte) gegeben ist, wenn eine Überschneidung mit Biotopkatasterfläche > 10% (und Lage in 500m Puffer um FFH & VSG optional). Dies liegt nach den Informationen aus dem Geoportal der Stadt Wuppertal genau vor.
Die Fläche wird als hochwertiger Biotopkomplex bezeichnet und als Schutzziel wird die Erhaltung des Grünlands angegeben.
Die Punkte bei Kategorie D sind für die Fläche W_17 zu hoch. Sowohl die Beurteilung der Art der Bebauung (räumliche Typologie) als auch die Dichte von 35 WE/ha passt nicht zu der angrenzenden Bebauungsstruktur. Bei einer richtig angepassten Typologie müsste die Punktanzahl auch hier reduziert werden.
Trotz Klimakrise und Artensterben soll auf Grund Ihrer Bedarfs-Berechnungen weitere Natur zerstört werden, dann müssen diese Berechnungen meines Erachtens absolut einwandfrei und transparent sein und das sind sie nicht.
Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, dass gerade in Wuppertal durch die heißen und niederschlagsarmen Sommer für Rinder, Schafe, Pferde und andere Huftiere kaum Heu zu kriegen ist. Die weitere Wegnahme von landwirtschaftlichen Flächen wird dieses Problem noch mehr verschärfen. Würde die Fläche W_17 bebaut, wäre der landwirtschaftliche Betrieb, der die Fläche mit einer Schafsherde beweidet, nicht mehr existenzfähig und das vor dem Hintergrund, dass artgerechte Tierhaltung gefördert werden soll. In Wuppertal sind in den letzten Jahren nach Zahlen des Statistischen Landesamtes von Nordrhein-Westfalen bereits mehrere 100 ha an landwirtschaftlichen Flächen bebaut worden und das vor dem Hintergrund, dass die Landwirte 2018 viele Tiere schlachten mussten, weil nicht mehr genügend Futter durch den heißen und trockenen Sommer vorhanden war. Sie haben auch in diesem Punkt eine Verantwortung für die Bevölkerung.
Wenn die Fläche W_17 bebaut werden sollte, muss das dort vorhandene Schwalbenhaus entfernt werden. Dieses wurde im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme für den Neubau der Justizvollzugsanstalt errichtet. Da eine neue Ausgleichsfläche ausgewiesen werden muss, bitte ich um Mitteilung, wo dies geschehen soll. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die zu wählende neue Ausgleichsfläche ebenfalls in der Nähe der Justizvollzugsanstalt liegen muss, damit die gewünschten Wirkungen erfüllt werden. Soweit dies ersichtlich ist, wurde dieser Punkt bei der Bewertung im Rahmen der Regionalplanung nicht berücksichtigt und muss daher nachträglich noch berücksichtigt werden. Ebenfalls nicht berücksichtigt wurde, dass das Naturschutzgebiet Murmelbachtal durch Veränderungen der Umgebung stark beeinflusst werden wird. Kommt es auf den oben liegenden Wiesen zu weiteren starken Versiegelungen, so ist der natürliche Wasserzufluss für den Murmelbach empfindlich gestört. Über die Wiesen in der Umgebung fließen bei Niederschlag nämlich erhebliche Wassermassen in den Bachlauf. Es kann im Rahmen der Regionalplanung auch kein Argument sein, dass die konkrete Planung erst in einem Bebauungsplanverfahren auf kommunaler Ebene erfolgt. Die grundlegende Entscheidung wird im Regionalplan getroffen. Aus diesem entwickelt sich sowohl der Flächennutzungsplan als auch der spätere Bebauungsplan. Werden im Regionalplan bereits die falschen Weichen gestellt, so wird sich dies unweigerlich auf die weiteren Planungsebenen durchschlagen. Auch wenn die Stadt Wuppertal derzeit gegen eine Ausweisung des betroffenen Gebietes als Bauland ist, kann sich diese Einstellung in den kommenden Jahren ohne weiteres ändern. Geht man bereits zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass eine tatsächliche Bebauung des Gebietes unwahrscheinlich ist, so ist es nur konsequent dieses nicht im Regionalplan als Bauland auszuweisen. Alles andere würde nur unnötigen Aufwand auf allen Ebenen bedeuten.
Die Ausgleichsmaßnahmen für die JVA sind nicht nur in einer Größe vorhanden, die auch auf der Ebene der Bauleitplanung weiter berücksichtigt werden können, wie aus den entsprechenden Dokumenten im Netz eindeutig zu entnehmen ist. Außerdem sind Umplanungen der Ausgleichsmaßnahmen auf Grund der Art der Ausgleichsmaßnahmen für die Fläche W_17 nicht möglich.
Hinsichtlich der Umplanung der Ausgleichsmaßnamen erlauben Sie mir die Bemerkung, dass wenn dies möglich ist, wir in NRW demnächst eine Fläche habe, die alle Ausgleichsmaßnahmen des gesamten Landes realisiert. Ich glaube nicht, dass dies im Sinne der Einführung der Ausgleichsmaßnahmen ist und Akzeptanz in der Bevölkerung findet.